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  • Rechtliche Bestimmungen für Elektroscooter in der Schweiz

In der Schweiz gelten klare Vorschriften für E-Scooter, die als Leicht-Motorfahrräder eingestuft werden. Diese Fahrzeuge dürfen maximal 500 Watt Leistung haben und ohne Tretunterstützung nicht schneller als 20 km/h fahren.

 

Für die Sicherheit sind bestimmte Ausrüstungen vorgeschrieben: eine Glocke als akustische Warneinrichtung, eine Reibungsbremse sowie eine fest montierte Fahrradbeleuchtung mit weißem Licht vorne und rotem Licht hinten. Diese Lichter dürfen nicht blenden und müssen nachts auf mindestens 100 Meter sichtbar sein. Zusätzlich ist ein Rückstrahler erforderlich. Wichtig ist, dass die Beleuchtung auch tagsüber eingeschaltet ist.

 

Ein Führerschein der Kategorie M ist nur für Fahrer zwischen 14 und 16 Jahren erforderlich, ab 16 Jahren ist kein Führerschein mehr nötig. Weder ein Kontrollschild noch eine Registrierung des Fahrzeugs sind erforderlich, und es besteht keine Helmpflicht, obwohl das Tragen eines Helms empfohlen wird.

 

Diese Regelungen stellen sicher, dass E-Scooter sicher und gesetzeskonform genutzt werden können. Micro E-Scooter erfüllen alle diese gesetzlichen Anforderungen und bieten somit eine sichere und legale Option für den Stadtverkehr.

 

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